Publikation

'Leberecht vom Knopf'

LEBEN, WIRKEN UND ENDE weiland seiner Exzellenz des Oberfürstlich Winkelkramschen Generals der Infanterie FREIHERRN LEBERECHT VOM KNOPF
Autor: Ludwig Wilhelm von Ploennies
Aus dem Nachlaß eines Offiziers, herausgegeben durch Dr. med. Ludwig Siegrist
Nachwort Herbert Heckmann
Zeichnungen und Buchgestaltung: Jürgen Wölbing
Veröffentlichung: 1985
GHL-Nr.: 71

Zum Inhalt

Die unter einem Pseudonym erschienene Lebensbeschreibung des Leberecht vom Knopf berührt neben der Kindheit und Jugend das militärische Avancement des Helden, seine familiäre Einbindung sowie die Teilnahme der fürstlich-winkelkramschen Armee bei den Ereignissen um das ‚tolle Jahr' 1848 und Knopfs Tod für Fürst und Vaterland Anno 66. - In seinem Nachwort berichtet Herbert Heckmann über die Geschichte des satirischen Textes und über den Autor selbst.

Leseprobe

" (...) Was geschieht eigentlich beim Garnisondienst? Wir sehen keine positive Leistung! So klagen die Neulinge, weil sie einesteils nicht wissen, was eine positive Leistung ist, und andererseits nicht überlegen, wie viele ordnungswidrige Dinge durch den Garnisondienst verhütet werden. Ziehen wir zunächst nur in Betracht, daß der Soldat selber durch den Garnisondienst von dem Besuche schlechter Wirtshäuser, den Spaziergängen mit weiblichen Dienstboten, den Schlägereien mit Handwerksgesellen und von vielen anderen Versuchungen des Müßiggangs möglichst abgehalten wird! Erwägen wir ferner, wie angesichts der Wachen und Posten das ganze öffentliche Leben sich gewissermaßen unter den Augen des bewaffneten Gesetzes entwickelt; bedenken wir dann, wie sittlich erhebend auf den Soldaten wirken muß, sich selbst als den sichtbaren Repräsentanten der Staatsgewalt und der öffentlichen Moral zu empfinden und zu respektieren, so brauchen wir kaum noch darauf hinzuweisen, daß die unbewachten Tore, Barrieren, Wacht- und Schilderhäuser jeder mutwilligen Beschädigung ausgesetzt sein würden, wenn man die dermaligen Wachen und Posten einziehen wollte. Der hohe Wert des Schilderhauses lässt sich aber daraus berechnen, daß die Unterhaltung einer Schildwache der Staat jährlich 225 Taler kostet, wonach also - nur die letzten fünfzig Jahre gerechnet und von den Zinsen abgesehen - ein Kapital von 11250 Taler in jeglichem Schilderhaus angelegt wurde, ganz abgesehen ferner von der Reparatur durch den Weißbinder. Sollte man ein so bedeutendes Kapital, einen so erheblichen Bestandteil des Staatsvermögens dem öffentlichen Mutwillen preisgeben? (...) " - Aus: 18. Kapitel - Vom Garnisonsdienst (S. 86/87)
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